Nach Unten scrollen

ALLGEMEINE LIEFER- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
DER LUNOX GMBH


1. Allgemeines

a) Unsere Lieferungen und Leistungen im geschäftlichen Verkehr mit Unternehmern (§14BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich- rechtlichem Sondervermögen sowie Privatpersonen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten auch für alle zu-künftigen Lieferungen und Leistungen an den Kunden, ohne dass es einer gesonderten ausdrücklichen Bezugnahme bedarf. 

b) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn wir Ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprechen.

2. Vertragsabschluss, Vertragsgegenstand

a) Unsere Angebote sind freibleibend. Verträge kommen erst durch einen schriftlichen Auftrag des Kunden uns unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande.

b) Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich die- ser AGB bedürfen der Schriftform. Mit Ausnahme von Geschäftsführern und Prokuris-ten sind unserer Mitarbeiter nicht berechtigt, hiervon abweichende mündliche und schriftliche Abreden zu treffen.

c) Technische Beratungen sind nicht Gegenstand des Liefervertrags. Für eine fehler- hafte Beratung haften wir nur, wenn die Beratung ausdrücklich vertraglich vereinbart wurde und die Beratung schriftlich erfolgt ist. Mündliche Auskünfte sind unverbindlich.

d) Für die sach- und fachgemäße Verarbeitung und Montage unserer Produkte ist stets ausschließlich der Kunde bzw. Verarbeiter verantwortlich.

e) Alle Angaben zum Gegenstand der Lieferung (z.B. Maße, Gewichte, Gebrauchs- werte, Toleranzen und technische Daten) sowie unsere Darstellungen desselben in Zeichnungen und Abbildungen sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht eine ge-naue Übereinstimmung ausdrücklich vereinbart ist.

f) Von uns gelieferte Konstruktions- und sonstige Vorschläge, Entwürfe, Zeichnungen und Werkzeuge bleiben unser Eigentum und dürfen, ebenso wie andere Unterlagen, die wir zur Verfügung gestellt haben, Dritten – auch nur auszugsweise – ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht zugänglich gemacht oder vervielfältigt werden.

g) Für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Rechtzeitigkeit der vom Kunden zu beschaf- fenden oder zu erstellenden Ausführungsunterlagen ist dieser verantwortlich. Für Ver- zögerung, Schäden und Mehrkosten wegen nicht ordnungsgemäßer Bereitstellung solcher Ausführungsunterlagen haftet der Kunde. 

3. Eigenschaften Produkte und Montagehinweise

a) Unsere Profile und Systeme sind für die Befestigung nicht vorgebohrt. Die Befesti-gungsmittel und Befestigungsschrauben sind nicht Bestandteil der Lieferung. Auf- grund der unterschiedlichen, örtlichen Gegebenheiten (Bausubstand, Material und Auf-bau der Decke und Wände, hat der Verarbeiter die Größe und die Abstände der Befes-tigungslöcher und der Befestigungsschrauben selbst zu definieren und zu beschaffen.

b) Bei allen Profilen in der Version Pressblank können in der Oberfläche entsprechende Farbunterschiede (Flecken), Pressspuren und kleine Kratzer vorhanden sein. Diese Dinge lassen sich durch den Pressvorgang und der weiteren Bearbeitung der Profile nicht vermeiden und stellen daher keinen Mangel und Reklamationsgrund dar. Bei pul- beschichteten Profilen wird entsprechend nur die sichtbare Fläche, die nach dem Ein- bau sichtbar ist, gegen Kratzer usw. geschützt. Eventuelle Beschädigungen in den nicht sichtbaren Flächen stellen keinen Mangel und Reklamationsgrund dar. 

c) Um Rissbildungen bei der Verspachtelung unserer Profile mit den Trockenauplatten bzw. Putz zu vermeiden, empfehlen wir die dafür richtige Spachtelmasse laut Hersteller zu verwenden und die Herstellerangaben zu beachten. Wir empfehlen, die Trocken- bauplatten in der U-Aufnahme unserer Profile zusätzlich zu verkleben und mit dem Pro- fil zu verschrauben. Für die Verspachtelung unserer Profile mit den Trockenbau- platten/Putz empfehlen wir wir generell den Einsatz eines Spachtelgewebe bzw. Be- wehrungsstreifen.

d) Bei der Montage bzw. Befestigung unserer Profile und Systeme an Außen- und Innenwänden (nicht luftdichten Wandbildern) ist der bauphysikalische Feuchteschutz (z.B. vorherige Putz- oder Glattstrich, Abdichten der Bohrlöcher usw.) zu beachten. Die Vorschriften dazu werden u.a. in der DIN 18195 Bauwerksabdichtungen sowie in der DIN 4108 (4108-1 – 4108-11) geregelt. Bei Unklarheiten zur Einhaltung der entspre-chenden DIN Normen empfehlen wir die Einbeziehung eines entsprechenden Fach-mann/Gutachter/Architekt.

e) Alle Profile und Systeme sind in den angegebenen Ausführungen lieferbar. Änderun- gen und Weiterentwicklungen, die dem technischen Fortschritt und der Produktver- besserung dienen, behalten wir uns vor. Die technischen Darstellungen und Maßanga-ben sind unverbindlich.

f) Je nach Profil bzw. System können die angegebenen Längen aufgrund produk-tionstechnischer Details um +/- 10 mm von der Angaben abweichen. Diese Abweich- ung stellt kein Mangel und kein Reklamationsgrund dar.

g) Alle Profile und Systeme müssen für die weitere Montage sauber angeschnitten wer-den. Saubere, angeschnittene und entgratetet Profile sind nicht Bestandteil der Lie- ferung. 

h) Wir verkaufen keine Standardprodukte und fertigen alle Profile und Systeme nach Auftrag in Länge, Form, Oberfläche und Beleuchtung individuell nach den Vorgaben des Kunden. Aus diesen Gründen ist die Rückgabe der Bestellung sowie die Rück-forderung des Rechnungsbetrags (Widerrufsrecht) nicht möglich und ausgeschlossen.

4. Lieferung

a) Erfüllungsort für unsere Lieferverpflichtung ist, soweit nichts anderes bestimmt ist, unser Werk. 

b) Die auf dem Angebot und der Auftragsbestätigung genannten Lieferzeiten sind ca. Angaben und nicht verbindlich. Express- und Terminlieferungen müssen vom Kunden schriftlich und ausdrücklich vorausgesetzt werden. Weiterhin müssen Express- und Terminlieferungen immer schriftlich vereinbart und gesondert bezahlt werden.

c) Auf Verlangen des Kunden versenden wir die Ware auf Rechnung und auf Gefahr des Kunden an einen von ihm bezeichneten Ort. Soweit nicht anders vereinbart, bestimmen wir die Versandart und Verpackung nach pflichtgemäßem Ermessen. 

d) Bei vereinbarungsgemäßer Lieferung an die Baustelle hat der Kunde für geeignete Anfuhrwege und unverzügliche Entladung zu sorgen; andernfalls haftet er für entstan-dene Schäden und zusätzliche Aufwendungen. 

e) Von uns angegebene Lieferzeiten sind unverbindlich und gelten stets nur annähernd, sofern sie nicht ausdrücklich für verbindlich erklärt wurden. Vereinbarte Liefertermine beziehen sich auf die Bereitstellung der Ware am Erfüllungsort bzw., wenn die Versen- dung der Ware vereinbart wurde, auf die Übergabe an die Transportperson. 

f) Wenn uns der Kunde für die Ausführung des Auftrages notwendige Unterlagen nicht übergibt bzw. Informationen nicht oder nicht rechtzeitig erteilt, verlängert sich die Lieferzeit entsprechend. Nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 

g) Wir sind zu Teillieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt. Beanstandungen von Teillieferungen entbinden den Kunden nicht von der Verpflichtung, die Restmenge der bestellten Ware vertragsgemäß abzunehmen, es sei denn, die Restmenge weist erheb-liche Mängel auf, oder die Abnahme ist wegen der Mängel der Teillieferung für den Kunden unzumutbar. 

h) Wir haften nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, bei Vertragsabschluss nicht vor- hersehbare Ereignisse (z.B. Rohstoff- oder Energiemangel, Streiks, Aussperrungen, Verkehrsstörungen, behördliche Verfügungen, nicht rechtzeitige oder sonst nicht ver- tragsgemäße Belieferung durch Vorlieferanten, Betriebsstörungen) verursacht worden sind, die wir nicht zu vertreten haben. Die Lieferzeit verlängert sich um die Dauer des Leistungshindernisses und eine angemessene Anlaufzeit. Wird uns die Leistung aufgrund eines in Satz 1 genannten Ereignisses unmöglich oder unzumutbar erschwert, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 

i) Verzögert sich die Übergabe oder der Versand infolge eines Umstandes, den der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem der Liefergegenstand abhol- bzw. versandbereit ist und wir dies dem Kunden angezeigt haben. Lagerkosten nach Gefahrübergang trägt der Kunde. 

j) Von uns in Verkehr gebrachte Verpackungen werden im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen in unseren Betriebsstätten zurückgenommen, sofern sie restentleert und nicht verschmutzt sind und vom Abnehmer bzw. auf dessen Kosten sortiert an- geliefert werden. 

5. Preise und Zahlungsbedingungen

a) Die Preise verstehen sich ab Werk, und zwar ausschließlich und zuzüglich Fracht, Verpackung und Mehrwertsteuer. 

b) Erhöhen sich bei Aufträgen mit einer vorgesehenen Lieferfrist von mehr als 3 Mo-naten oder bei Sukzessivlieferverträgen mit einer Laufzeit von mehr als 3 Monaten nach Auftragsbestätigung und vor Lieferung die Rohstoff- und Energiekosten um mindestens 15 %, sind wir zu einer entsprechenden Preisanpassung berechtigt. Dies gilt nicht bei Vereinbarung von Festpreisen. Auf Verlangen legen wir dem Kun-den geeignete Unterlagen zur Überprüfung der Preisanpassung vor. Erhöht sich der Warennettopreis infolge der Preisanpassung um mehr als 15 %, ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Der Rücktritt ist schriftlich innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Preisanpassung zu erklären.

c) Wir liefern ausschließlich gegen Vorkasse. Erst nach Zahlungseingang auf unser Konto beginnt die auf der AB genannte bzw. die vereinbarte Lieferzeit. Abwei-chungen der Zahlung per Vorkasse müssen immer schriftliche vereinbart werden. 

d) Unsere Rechnungen sind am Sitz unseres Unternehmens sofort fällig nach Zugang der Lieferung; Skonti und sonstige Nachlässe bedürfen einer besonderen Vereinbarung. Dies gilt nur, wenn eine entsprechende Abweichung zu Punkt 5. c) schriftlich vereinbart wurde. 

e) Verzögern sich die Lieferung oder der Eintritt einer sonstigen Fälligkeits-voraussetzung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, tritt die Fälligkeit zu dem Zeitpunkt ein, zu dem sie ohne die Verzögerung eingetreten wäre. Das gleiche gilt bei Überschreiten eines vereinbarten Abruftermins oder, falls dieser nicht vereinbart ist, bei Nichtabruf innerhalb von 3 Monaten seit Vertragsabschluss. 

f) Die Annahme von Schecks erfolgt nur erfüllungshalber und kann bei Zweifeln an der Deckung des Schecks jederzeit von uns abgelehnt werden. Erst die Einlösung des Schecks gilt als Zahlung.

g) Sofern die Rechnung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung, spätestens jedoch 30 Tage nach Lieferung, bezahlt wird, gerät der Besteller in Zahlungsverzug, und wir können Verzugszinsen sowie einen etwa weitergehenden Verzugsschaden geltend machen. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir be-rechtigt, weitere Lieferungen bzw. Leistungen von Vorauszahlungen oder Sicher-heitsleistungen abhängig zu machen. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen können wir außerdem vom Vertrag zurücktreten.

h) Ist dem Kunden vertraglich eine Zahlungsfrist eingeräumt worden, werden unsere sämtlichen Forderungen gegen ihn sofort fällig, wenn er mit der Erfüllung einer Verbindlichkeit uns gegenüber in Verzug gerät. Das gleiche gilt, wenn er seine Zahlungen einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird oder Umstände bekannt werden, die begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden rechtfertigen. Wir sind in diesen Fällen berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu erbringen. 

i) Mit etwaigen Gegenforderungen kann der Kunde nur aufrechnen, wenn diese von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrechte sind ausgeschlossen, sofern diese nicht auf demselben Vertragsverhältnis wie unser Zahlungsanspruch beruhen. Bei berechtigten Mängel-rügen dürfen Zahlungen des Kunden in einem Umfang zurückgehalten werden, der in angemessenem Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln steht.

6. Eigentumsvorbehalt

a) Alle von uns gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware), bis der Kunde sämtliche, auch künftige Forderungen aus der Geschäftsverbindung bezahlt hat. Der Kunde verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für uns; er hat sie pfleglich zu behandeln und gegen alle bestehenden Risiken zu versichern. Bei Verstoß sind wir berechtigt, die sofortige Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen.

b) Der Kunde ist bis auf Widerruf berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungs-gemäßen Geschäftsbetrieb zu verarbeiten und/oder weiter zu veräußern. Die Er-mächtigung zur Weiterveräußerung entfällt, wenn der Kunde mit seinen Abnehmern ein Abtretungsverbot vereinbart hat. Der Kunde ist verpflichtet, unsere Rechte beim kreditierten Weiterverkauf der Vorbehaltsware durch Vereinbarung eines Eigen-tumsvorbehalts zu sichern.

c) Die Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware durch den Kunden erfolgt für uns als Hersteller, ohne uns zu verpflichten. Uns steht das Eigentum an der hierdurch entstehenden neuen Sache zu. Erlischt unser Eigentum an der Vorbehaltsware durch Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung, überträgt der Kunde schon jetzt sein Eigentum an der neuen Sache auf uns. Bei Verbindung bzw. Vermischung der Vorbehaltsware mit Sachen, die im Eigentum Dritter stehen, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Sachen im Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung. Ist der (Mit-)Eigentumserwerb rechtlich ausgeschlossen – z.B. bei Verbindung der Vorbehaltsware mit dem Grundstück eines Dritten – tritt der Kunde bereits jetzt seine an die Stelle der verbundenen oder vermischten Sachen tretenden Forderungen gegen seinen Abnehmer ganz bzw. in Höhe eines unserem Miteigentumsanteil an der Sache entsprechenden Anteils an uns ab.

d) Der Kunde tritt hiermit die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware in unverarbeitetem oder verarbeitetem Zustand gegen seine Abnehmer zustehenden Ansprüche mit allen Nebenrechten an uns ab. Im Falle der Veräußerung von ver-arbeiteter Vorbehaltsware, an der wir nur Miteigentum haben, bezieht sich die Ab-tretung auf den erstrangigen Teilbetrag, der dem prozentualen Anteil unseres Mit-eigentums an der Ware entspricht. 

e) Der Kunde ist zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen ermächtigt, solange er seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß erfüllt. Gerät der Kunde in Verzug, können wir die Einziehungsermächtigung widerrufen und verlangen, dass der Kunde die Abtretung seinen Schuldnern anzeigt und uns alle zur Einziehung der Forderungen erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellt. 

f) Der Kunde darf die Vorbehaltsware weder verpfänden noch sicherungs-übereignen. Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware oder die an ihre Stelle getretenen Forderungen zu, insbesondere durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, hat der Kunde auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich unter Übergabe der für eine Durchsetzung unserer Rechte notwendigen Unterlagen zu informieren. Die Kosten für die berechtigte Wahrung unserer Interessen trägt der Kunde.

g) Übersteigt der Wert aller Sicherungsrechte die Höhe unserer Forderungen insgesamt um mehr als 20%, geben wir auf Verlangen des Kunden einen ent-sprechenden Teil der Sicherungsrechte frei.

7. Gewährleistung

a) Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach der Ablieferung auf Mängel, garan-tierte Beschaffenheiten, Falschlieferungen, Fehl- oder Mehrmengen zu unter-suchen. Offensichtliche Mängel der Lieferung hat er uns unverzüglich, spätestens innerhalb von 1 Tag nach Eingang der Lieferung, versteckte Mängel spätestens innerhalb von 72Tagen nach Entdeckung schriftlich zu melden. Andernfalls gilt die Lieferung als genehmigt. Rüge und Geltendmachung behaupteter Ansprüche haben in jedem Falle vor Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung und innerhalb der Gewährleistungsfrist zu erfolgen. Der Kunde hat uns Gelegenheit zur unver-züglichen Prüfung der Beanstandung zu geben, insbesondere beschädigte Ware und ihre Verpackung zur Inspektion durch uns zur Verfügung zu stellen. Verweigert er dies, so sind wir von der Mängelhaftung befreit. Die Übernahme von Kosten fremd beauftragter Gutachter bedarf einer schriftlichen Vereinbarung im Einzelfall.

b) Mängelansprüche bestehen weiterhin nicht bei natürlicher Abnutzung oder Schä-den, die nach Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauar-beiten, ungeeigneten Baugrundes, Materialveränderungen infolge klimatischer Be-dingungen oder sonstiger besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Kunden oder von Dritten unsach-gemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche. 

c) Bei berechtigten Mängelrügen ist uns zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren. Die Nacherfüllung erfolgt nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche gemäß Ziffer 8 – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.

d) Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Kunden verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspräche seinem bestim-mungsgemäßen Gebrauch.

e) Gewährleistungsansprüche verjähren in 12 Monaten ab Lieferung. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), 479 (Rückgriffsansprüche) BGB längere Fristen vorschreibt, sowie für Schadensersatzansprüche wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflicht-verletzung oder der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

8. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte

a) Sofern nichts anderes vereinbart ist, haften wir nur in Bezug auf das Land des Lieferortes dafür, dass die Ware frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter (im Folgenden: Schutzrechte) ist. Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch von uns erbrachte, vertragsgemäß genutzte Lieferungen gegen den Kunden berechtigte Ansprüche erhebt, haften wir gegenüber dem Kunden innerhalb der Gewährleistungsfrist (Ziffer 6 lit. e) dieser AGB) wie folgt:

b) Wir werden nach unserer Wahl und auf unsere Kosten den Liefergegenstand derart abändern oder austauschen, dass keine Rechte Dritter mehr verletzt werden, der Liefergegenstand aber weiterhin die vertraglich vereinbarten Funktionen erfüllt, oder dem Kunden durch Abschluss eines Lizenzvertrages das Nutzungsrecht verschaffen. Ist uns dies nicht zu angemessenen Bedingungen oder innerhalb angemessener Frist möglich, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rücktritts- oder Minderungsrechte zu.

c) Unsere Pflicht zur Leistung von Schadensersatz richtet sich nach Ziffer 8.

d) Unsere vorstehend genannten Verpflichtungen bestehen nur, soweit der Kunde uns über die vom Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich schriftlich verständigt, eine Verletzung nicht anerkennt und uns alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben. Stellt der Kunde die Nutzung der Lieferung aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, so ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ist.

e) Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit er die Schutz-rechtsverletzung zu vertreten hat. Ansprüche des Kunden sind ferner aus-geschlossen, soweit die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben des Kunden, durch eine von uns nicht voraussehbare Anwendung oder dadurch ver-ursacht wird, dass die Lieferung vom Kunden verändert oder zusammen mit nicht von uns gelieferten Produkten eingesetzt wird.

f) Weitergehende oder andere als die in dieser Ziffer 7 geregelten Ansprüche des Kunden gegen uns und unsere Erfüllungsgehilfen wegen einer Schutzrechtsver-letzung sind ausgeschlossen.

9. Haftung

a) Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit uns nur Fahrlässigkeit zur Last fällt. Dies gilt nicht bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, der fahr-lässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Der Schadensersatzanspruch für die fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vor-hersehbaren Schaden begrenzt.

b) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang auch für die Haftung unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen.

10. Schlussbestimmung

a) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus unserer Geschäftsbeziehung mit Kunden, die Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind, oder die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, ist unser Sitz. Wir sind nach unserer Wahl auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

b) Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

c) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise rechtlich unwirksam sein oder werden, soll die Geltung der übrigen Regelungen dadurch nicht berührt werden.